Was ist der Energieausweis?
Der Ausweis zeigt den Energieverbrauch eines Gebäudes in Bezug auf Heizung und Warmwasserbereitung.
Warum gibt es den Ausweis?
Erstens sollen Mieter oder Käufer eines Objektes auf einfache Weise erkennen, mit welchen Kosten sie für Heizung und Warmwasser zu rechnen haben und können so Wohnobjekte miteinander vergleichen. Zweitens soll der Ausweis den Vermietern und Verkäufern eines Objektes einen Anreiz zur Sanierung geben, denn die Werte im Ausweis können Kauf- und Mietentscheidungen beeinflussen.
Wer braucht den Energieausweis?
Alle Vermieter und Verkäufer von Wohnungen und Gebäuden müssen bei Vermietung oder Verkauf einen Energieausweis auf Anfrage vorlegen. Bei bestehenden Vertragsverhältnissen ist dies nicht notwendig. Eigentümer, die weder verkaufen noch vermieten, benötigen keinen Ausweis. Dasselbe gilt für Eigentümer von Baudenkmälern oder Gebäuden mit weniger als 50 m² Nutzfläche.
Ab wann muss der Ausweis vorgelegt werden?
Wenn das Baujahr vor 1965 liegt, muss ab dem 01. 06 2008 ein Ausweis vorliegen. Für Gebäude die jünger sind, muss erst ab dem 01.01. 2009 ein Energieausweis vorhanden sein. Warten lohnt sich nicht immer! Die Wahlfreiheit zwischen den unterschiedlichen Ausweisen gibt es nur bis zum 01.10. 2008.
Welche Ausweise gibt es?
Verbraucherausweise : ( günstiger aber weniger aussagefähig )
Der kleine Ausweis wird auf Basis der letzten Verbrauchsdaten ermittelt. Der Eigentümer muss also nur die Verbrauchswerte der letzten drei Jahre angeben. Bereinigt um Leerstände und Witterungseinflüsse berechnet eine Software die Daten für den Ausweis. Sowohl Vermieter als auch neue Mieter sollten diesen Ausweis mit Vorsicht genießen, denn er gibt keine Auskunft über das Gebäude, sondern über den Energieverbrauch der letzten Bewohner. Z. B. bescheinigt ein verschwenderischer Vormieter eine schlechte Energieeffizienz.
Bedarfsausweise : ( teurer aber genauer )
Auf Basis der objektiven Gebäudeeigenschaften ( Wanddicke, Dämmung, technische Anlagen, Fenster ) wird der durchschnittliche Energieverbrauch berechnet. Zur Ermittlung der Daten gibt es zwei Möglichkeiten : Der Eigentümer gibt ausführliche Details über die Beschaffenheit des Gebäudes und dessen Heizsystems selbst an oder ein Fachmann wird zur Begutachtung herangezogen. Zu empfehlen ist jedoch die zweite Variante, da bei unvollständigen oder falschen Angaben hohe Bußgelder drohen.
Gibt es Strafen, Bußgelder ?
Ja, wer als Vermieter, Verpächter, Leasinggeber oder Verkäufer einen Auseis vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zugänglich macht, riskiert ein Bußgeld bis zu 15.000 Euro. Desweiteren kann bei Falschangabe ein Käufer von einem Kauf zurücktreten und angefallende Kosten auf den Verkäufer abwälzen.
Sind bereits ausgestellte Ausweise weiterhin gültig ?
Ja, wenn sie gemäß der alten EnEV ausgestellt wurden, gelten sie 10 Jahre ab Ausstellungsdatum.
Können Kosten abgesetzt oder auf Mieter umgelegt werden ?
Kosten können als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden. Es ist aber nicht möglich die Kosten des Ausweises auf die Mieter umzulegen, da es sich nicht um Betriebskosten handelt.
Informationen zu Fördermöglichkeiten finden Sie auf www.bmwi.de