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1. Unseren Angeboten und Angaben liegen die von uns vom Auftraggeber erteilten Auskünfte zugrunde, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir nur bei groben Verschulden haften. Sie werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt, sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

2. Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selbst bestimmt, vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung weitergegeben werden.

3. Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommende Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehende Vertrag geschlossen wird( zB Erbbaurecht statt Kauf, Kauf statt Miete, etc.). Unser Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Vertrag über das angebotene Objekt durch den Ehegatten, nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solch juristische oder natürliche Personen des Interssenten zustande kommt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlich, vertraglich oder wirtschaftlich nahen Verhältnis stehen.

4.Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig. Provisionen sind innerhalb von
14 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug zahlbar. Im Verzugsfall sind Verzugszinsen in Höhe von
5 % jährlich über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu bezahlen. 

5. Maklerprovisionen : Die nachstehend aufgeführten Nachweis- und Vermittlungsgebühren gelten, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, mit Angebot und Nachweis eines Objektes und/oder Abschluss des Maklervertrages als zwischen ihnen und uns vereinbart und verstehen sich jeweils zzgl. Mehrwertsteuer in gesetzlich vorgeschriebener Höhe ( derzeit 19 % ).

5a. Kauf : Bei An- und Verkauf von Grundbesitz errechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis und von allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen vom Käufer 4 % und Verkäufer 3 %.

5b. Erbbaurecht : Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten berechnet vom auf die gesamte
 Vertragsdauer entfallen den Erbbauzins, zahlbar durch den Erbbaurechtserwerber 4 % und vom
 Erbbaurechtsgeber 3 %.

5c. An- und Vorkaufsrecht : Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten berechnet vom Verkaufs/Verkehrswert des Grundstückes vom Berechtigtem 1 %.

5d. Vermittlung von Wohnungsmietverträgen : Zwei Monatsmieten vom Mieter.

6. Immobilienkaufberatung : Die nachstehend aufgeführten Provisionen und Gebühren verstehen sich nach unserer Beauftragung als Immobilienkaufberater jeweils zzgl. Mehrwertsteuer in gesetzlich vorgeschriebener Höhe (derzeit 19 %). Sie bezahlen je nach Fall entweder 6a oder 6b, nie beides zusammen. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den entgeldlichen Geschäftsbesorgungsvertrag (§ 675 BGB ). Die Immobilienbegutachtung erfolgt anhand der sichtbaren Schadensbilder.

6a. Kaufpreisverhandlung : Erfolgsabhängige Provisionen (nur wenn sie eine Immobilie kaufen) auf die durch uns eingesparte Summe (zwischen erstem Angebot und Gesamtpreis). Die nach Entfernung gestaffelte Grundgebühr für die Anfahrt, Besichtigung und Bewertung 
der in Frage kommenden Immobilie, wird mit unserer Tätigkeit fällig und hinterher mit der 
Erfolgsprovision für Kaufpreisverhandlung verrechnet. 

6b. Erweiterte Immobiliensuche : Erfolgsabhängige Provision von 4 % (zzgl. MwSt.) der Kaufpreissumme einer von uns angebotenen oder nachgewiesenen Immobilie. Sollte die Immobilie jedoch provisionspflichtig, beispielweise über ein anderes Maklerbüro gekauft werden, berechnen wir nur die Provision aus unserer Kaufpreisverhandlung, mindestens jedoch 1 % (zzgl. MwSt) des Kaufpreises.

7. Sonstige Arbeiten orientieren sich am Zeitaufwand und werden mit 60,00 Euro/Stunde und Wegspesen 50 Cent pro Kilometer zzgl. Mehrwertsteuer in gesetzlich vorgeschriebener Höhe (derzeit 19%) berechnet.

8. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden und das Objekt auch weiteren Interessenten anzubieten.